Einbürgerung:

Wir möchten Sie auf ein neues online-Formular «Prüfung der Grundvoraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung im Kanton Zug» aufmerksam» machen, das auf der Webseite des Bürgerrechtsdienstes Bürgerrechtsdienst — Kanton Zug (zg.ch) zur Verfügung steht und ab sofort von allen Personen ausgefüllt werden muss, die das  ordentliche Einbürgerungsverfahren starten möchten. Das Formular wird ausgefüllt, damit geprüft werden kann, ob die Grundvoraussetzung für eine ordentlich Einbürgerung im Kanton Zug erfüllt sind.


Link zu Direktion des Innern Kanton Zug / Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst:


Allgemeine Informationen zur Einbürgerung:

https://zg.ch/de/migration-integration/einbuergerung


Hier finden Sie alle benötigten Informationen.



 
 

 

Bürgergemeinde Neuheim

Kanzlei

Dorfplatz 3

6345 Neuheim


Mail: kanzlei@buergergemeinde-neuheim.ch