Wir möchten Sie auf ein neues online-Formular «Prüfung der Grundvoraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung im Kanton Zug» aufmerksam» machen, das auf der Webseite des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zur Verfügung steht und ab sofort von allen Personen ausgefüllt werden muss, die das ordentliche Einbürgerungsverfahren starten möchten. Das Formular wird ausgefüllt, damit geprüft werden kann, ob die Grundvoraussetzung für eine ordentlich Einbürgerung im Kanton Zug erfüllt sind.
Neu ist der grösste Teil der Formulare nur noch digital auszufüllen, weitere Details sind auf der Seite auf der Seite des Zivilstands- und Bürgerrechtsdiendtes ersichtlich.
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung:
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst (zg.ch)
Hier finden Sie alle benötigten Informationen.
Bürgergemeinde Neuheim
Kanzlei
Dorfplatz 3
6345 Neuheim
Mail: kanzlei@buergergemeinde-neuheim.ch