Dr. Zehnder-Zimmermann-StipendienFONDS



Der Dr. Zehnder-Zimmermann-Fonds der Bürgergemeinde Neuheim entrichtet jährlich Stipendien an Jugendliche und Erwachsene Neuheimer Bürgerinnen und Bürger.

Stipendienberechtigt sind unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen im Kanton Zug wohnhafte Neuheimer Bürgerinnen und Bürger, welche:

• eine Berufslehre im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung absolvieren

• den überobligatorischen Teil einer Mittelschule besuchen

• an einer Hochschule oder Universität studieren

• Weiterbildungsschulen (z.B. landw. Schulen, Technikum, höhere Fachschulen und dergleichen) besuchen

 

Die Vollendung des ersten Studien- oder Lehrjahres wird vorausgesetzt.

Gesuche um Ausrichtung von Stipendien sind bis spätestens 15. November 2024 an folgende Adresse einzureichen:




Anmeldeformulare können bei der:


Bürgergemeinde Neuheim

Bürgerkanzlei

Dorfplatz 3

6345 Neuheim


Tel. 041 755 22 05

E-Mail: kanzlei@buergergemeinde-neuheim.ch


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Dem Gesuch sind beizulegen:

• Lernende in einer Berufsausbildung: Kopie des Lehrvertrags

• Übrige Schüler/innen und Studierende: eine Bestätigung der besuchten Schule und die letzten Schulzeugnisse

• Studierende an Hochschulen und Universitäten: eine Bestätigung der besuchten 

Vorlesungen


Stipendien-Richtlinien

 





Stipendien-Antrags-Formular

  

   

Stiftungs-Urkunde

Zehnder-Zimmermann-Stiftungsurkunde
Zehnder_Zimmermann_Stiftungsurkunde.pdf (1.15MB)
Zehnder-Zimmermann-Stiftungsurkunde
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